Für das Arbeitsverhältnis hat der Arbeitsvertrag eine hohe Bedeutung. Er ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. In der Praxis wird dies allzu oft nicht erkannt. Häufig werden Arbeitsverträge nur als Förmlichkeit begriffen, die eben erfüllt werden muss, um „irgend etwas schriftliches“ zu haben. Formular-Arbeitsverträge aus dem Internet oder aus Formularbüchern werden pauschal übernommen. Diese Vertragsmuster sind oft veraltet. An die besonderen Bedürfnisse des Unternehmens sind sie in der Regel nicht angepaßt.
Die Folge einer pauschalen Verwendung solcher Verträge kann im Einzelfall, d.h. im Streitfall mit dem Arbeitnehmer, sehr teuer sein.
Durch einen individuell gestalteten Arbeitsvertrag bietet sich für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen des Arbeitsverhältnisses nach den Bedürfnissen des Betriebs auszurichten und zu gestalten. Zudem besteht die Gewissheit, dass die vertraglichen Regelungen der aktuellen Rechtslage entsprechen und somit keine „teuren Überraschungen“ aus veralteten Formalvertragsregelungen erwartet werden müssen.
Wir stellen Ihnen als Teil unseres Lohnabrechnungs-Services speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmt die folgenden Verträge zur Verfügung:
- Arbeitsvertrag allgemein (unbefristet)
- Arbeitsvertrag Teilzeit (mehr als € 520,00 monatlich)
- Arbeitsvertrag befristet
- Arbeitsvertrag kurzfristig
- Arbeitsvertrag Mini-Job (bis € 520,00)
Diese Arbeitsverträge werden in Abstimmung mit Ihnen und als Teil unseres Lohnabrechnungsservices erstellt und ein Mal jährlich – oder nach Bedarf – überarbeitet und dabei an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und ggf. die veränderten Bedürfnisses Ihres Unternehmens angepaßt.
Dieser Service ist exklusiv für die Mandanten, die durch uns die Lohnabrechnungen erstellen lassen.