In Deutschland gibt es kein Arbeitsgesetzbuch. Arbeitsrechtliche Fragen sind vielmehr aus unzähligen verstreuten Vorschriften und nach einer sich ständig ändernden Rechtsprechung zu beantworten. Daher ist eine qualifizierte Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht besonders wichtig, um Fehler zu vermeiden und gute Ergebnisse zu erzielen.
Während bei der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern meist die vorübergehende Unterstützung in kritischen Situationen wie Kündigung, Vertrags- oder Betriebsänderung im Vordergrund steht, legen wir bei Betrieben Wert auf eine kontinuierliche arbeitsrechtliche Begleitung von der Anfertigung verschiedener Verträge über die laufende Beratung bei aufkommenden Fragen bis hin zur Prozessvertretung im Streitfall.
Unser Leistungsspektrum für Arbeitgeber und Betriebe
- Gestaltung von speziell auf den Betrieb abgestimmten Arbeitsverträgen
- Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung bei Betriebsänderungen
- Beratung und Vertretung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Beratung und Vertretung bei Abmahnungen und Kündigungen
- Beratung über besondere Schutzvorschriften (z.B. Befristung, Elternzeit, Schwerbehinderung)
- Beratung und Vertretung bei allen auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen
- Vertretung vor Arbeitsgerichten
- Beratung zur Fragen der betrieblichen Altersversorgung
- Beratung und Führung von Zeitwertkonten
Sollte diese Dienstleistung für Sie interessant sein sollten Sie Fragen haben nehmen Sie gern Verbindung mit uns auf.